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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.    Vertragsabschluss
1.1.    Diese allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der ISODOMUS GmbH, MwStNr. 02915730218 mit Sitz in 39030 Gais (BZ), nachfolgend auch „ISODOMUS“ genannt und ihren Vertragspartnern. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Bestellung zugrunde legt und ISODOMUS diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Den abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware als anerkannt. Sind diese Geschäftsbedingungen in einem Rechtsgeschäft mit einem Vertragspartner einmal Vertragsbestandteil geworden, so unterliegen auch alle weiteren Rechtsgeschäfte ohne ausdrücklich neuerliche Einbeziehung diesen Bestimmungen.

2.    Angebote und Angebotsunterlagen
2.1.    Die ISODOMUS Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen erhalten erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ISODOMUS Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden binden ISODOMUS nicht.
2.2.    Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von ISODOMUS.

3.    Lieferfristen und Lieferbedingungen
3.1.    Die Lieferbedingungen richten sich ausschließlich nach den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gelten die Incoterms 2020 sowohl für internationale als auch für nationale Lieferungen, so dass diese "ab Werk" oder "Ex Works" in den in Art. 1 dieser allgemeinen Vertragsbedingungen genannten Standorten der ISODOMUS erfolgen müssen. Folglich gehen die Verantwortung sowie alle Risiken im Zusammenhang mit der Beförderung der Waren an ihren Bestimmungsort mit der Übergabe der Waren am Standort vollständig auf den Kunden über. 
3.2.    Liefertermine sind als Richtwerte zu verstehen und für ISODOMUS nicht bindend, es sei denn, zwischen den Parteien wurde etwas anderes vereinbart.
3.3.    ISODOMUS verpflichtet sich, die Ware innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Frist erst nach Erhalt der vollständigen Bestellung des Kunden zu liefern, andernfalls behält sich ISODOMUS das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Lieferzeiten angemessen zu verschieben. Die Waren werden mit branchenüblichen Materialien und Betriebsmitteln verpackt, verladen und transportiert. Die fristgerechte Lieferung der Ware, wie sie in der Auftragsbestätigung angegeben ist, setzt außerdem die fristgerechte und vollständige Zahlung des Preises durch den Kunden voraus.
3.4.    Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unmittelbar nach erfolgter Lieferung zu überprüfen und fehlende Ware innerhalb von 24 Stunden ab Lieferzeitpunkt schriftlich anzuzeigen. Mängelanzeigen müssen innerhalb von acht Tagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich mittels zertifizierter E-Mail (pec), per Fax oder Einschreiben unter Beifügung des Transportdokuments und einer Beschreibung der Art des Mangels erfolgen; bei verdeckten Mängeln muss die Anzeige innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung der Mängel erfolgen. ISODOMUS haftet nicht für Mängel, die nach Ablauf der oben genannten Frist angezeigt werden.
3.5.    ISODOMUS haftet nicht für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung aufgrund höherer Gewalt, wie Streiks, behördliche Maßnahmen, Rationierung oder Verknappung von Energie oder Rohstoffen, Transportschwierigkeiten, Pandemien, Epidemien, Brände, Überschwemmungen, starker Schneefall, Schäden an Industriemaschinen, die nicht von ISODOMUS abhängen. ISODOMUS wird den Kunden über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren.

4.    Preise und Zahlungsbedingungen
4.1.    Die ISODOMUS-Preise verstehen sich in Euro ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und Nebenkosten zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die Listenpreise zum Zeitpunkt der Lieferung.
4.2.    Falls nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
4.3.    Ein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen oder Waren sowie eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist von ISODOMUS ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden.
4.4.    Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder werden ihm Zahlungen gestundet, so sind Verzugszinsen, welche gemäß GVD 231/2002 berechnet werden, zu zahlen, wobei ISODOMUS den darüber hinausgehenden Schaden verlangen kann.
4.5.    Bei Zahlungsverzug hat ISODOMUS das Recht, die Ausführung der Lieferung sowie die Ausführung aller anderen Leistungen in Bezug auf denselben Kunden auszusetzen.

5.    Eigentumsvorbehalt
5.1.    ISODOMUS behält sich an allen gelieferten waren das Eigentum vor, bis der Kunde die gesamten, auch die künftig erst entstehenden Verbindlichkeiten – gleich aus welchem Rechtsgrund – aus der Geschäftsverbindung mit ISODMUS getilgt hat.
5.2.    Der Kunde ist nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, die von ISODOMUS gelieferte Ware (Vorbehaltsware) zu veräußern oder in das Eigentum eines Dritten einzubauen.

6.    Garantien
6.1.    Gewähr für die von ISODOMUS gelieferte Ware wird nur bei Einsatz unter normalen Betriebsbedingungen geleistet. Die in den Prospekten für die gelieferte Ware angegebenen Betriebsbedingungen gelten als normale Betriebsbedingungen im Sinne dieser Vorschrift.
6.2.    Nach den Din-Vorschriften für Heizung; Lüftung und Sanitärindustrie zulässige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
6.3.    Bei Mängeln der gelieferten Ware ist ISODOMUS nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung von gleicher oder gleich geeigneter Ware verpflichtet.
6.4.    Mit Abschluss jedes einzelnen Vertrags mit ISODOMUS erklärt der Kunde, dass er davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass alle Produkte von ISODOMUS eine fachgerechte Installation und Montage erfordern. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, das Produkt absolut fachgerecht zu installieren oder installieren zu lassen, sowie sämtliche Beschreibungen, Anleitungen und DIN-Normen sorgfältig einzuhalten. Sollte die Installation nicht fachgerecht erfolgen, so verfällt jeglicher Gewährleistungs-, und Garantieanspruch, und ISODOMUS übernimmt keinerlei Haftung für die eventuell daraus resultierenden Schäden.

7.    Haftungsbeschränkung
7.1.    Der Verkäufer haftet nicht: 
-    Für Verzögerungen bei der Lieferung der zum Verkauf angebotenen Produkte, die auf unzureichende Lagerbestände bei seinen Lieferanten zurückzuführen sind;
-    Soweit gesetzlich zulässig, lehnt der Verkäufer jede Haftung für den Fall ab, dass die gelieferten Produkte (ganz oder teilweise) nicht der Gesetzgebung eines anderen Lieferlandes als Italien entsprechen;
-    Der Verkäufer haftet auch nicht für unwesentliche Abweichungen zwischen den gekauften Produkten und den auf der Webseite veröffentlichten Abbildungen und Textbeschreibungen.
7.2.    Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für direkte und vorhersehbare Schäden zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses seiner Produkte. Der Verkäufer haftet daher nicht für indirekte Schäden oder andere Arten von Schäden oder Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf erlittene Verluste, entgangenen Gewinn oder andere Schäden, die keine unmittelbare und direkte Folge seines Vertragsbruchs sind oder zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses der Produkte nicht vorhersehbar waren.
7.3.    Der Verkäufer haftet nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen von Dritten, die konventionelle Garantien in Bezug auf ihre auf der Webseite oder in den Geschäften des Verkäufers zum Verkauf angebotenen Produkte anbieten können.

8.    Rücknahme
8.1.    ISODOMUS nimmt die gelieferte Ware nur nach schriftlicher Genehmigung zurück. Der Kunde trägt die Frachtkosten und alle Nebenkosten der Rücksendung.
8.2.    Eine Rücknahme von Sonderbestellungen oder Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme ist außerdem ausgeschlossen, wenn die Ware auf Anordnung des Kunden von ISODOMUS besonders zugeschnitten oder umgebildet wurde oder wenn der Kunde mit der Verarbeitung der Ware bereits begonnen hat.

9.    Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1.    Der Erfüllungsort des Vertrages, d.h. sowohl die Lieferung der Bestellung an den Kunden als auch der Zahlungseingang zugunsten von ISODOMUS, ist der Sitz der ISODOMUS GmbH. Dies gilt auch, wenn die Lieferung der Produkte an einem anderen Ort als dem Sitz von ISODOMUS erfolgt.
9.2.    Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschließlich dem italienischen Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens vom 11.04.1980 oder anderer Gesetze.
9.3.    Die Nichtigkeit einer Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Auswirkungen auf die anderen zwischen den Parteien vereinbarten allgemeinen oder besonderen Bestimmungen.
9.4.    Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung und/oder Beendigung und/oder Auslegung des vorliegenden Vertrags ist ausschließlich das Gericht Bozen zuständig.

10.     Verarbeitung von personenbezogenen Daten
10.1.    ISODOMUS teilt mit, dass sie ein eigenes Datenschutz-Organisationsmodell gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 2016/679 sowie der geltenden nationalen Gesetzgebung (GVD 196/2003 mit Änderungen durch GVD 101/2018) eingerichtet hat.
10.2.    Mit dem Abschluss des Vertrags verpflichten sich die Vertragsparteien, die Daten nur für den vorgesehenen Zweck zu verarbeiten, der für die Erbringung der im bestehenden Vertrag vorgesehenen Leistungen erforderlich ist. Es obliegt jeder Vertragspartei, ihre Mitarbeiter zur Verarbeitung der Daten zu ermächtigen und sie schriftlich darüber zu belehren, wie die Daten gemäß den geltenden Vorschriften zu verarbeiten sind. Die Angestellten oder Mitarbeiter, die mit der Erbringung der unter diesen Vertrag fallenden Dienstleistungen betraut werden, sind zu äußerster Vertraulichkeit verpflichtet. Für den Fall, dass die Inanspruchnahme externer Parteien für die Durchführung von Tätigkeiten in Ergänzung zur Ausführung des bestehenden Vertrags vorgesehen ist, verpflichten sich die Parteien, die in Art. 28 der EU-Verordnung Nr. 2016/679 vorgesehene Ernennung eines Datenverarbeiters einzuhalten.
10.3.    Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre zur Datenverarbeitung befugten Mitarbeiter und gegebenenfalls die von ihnen beauftragten Datenverarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die vorgenannten Grundsätze und Rechtsvorschriften einhalten.

Bei Widersprüchlichkeit der deutschen und anderen Fassungen dieser Geschäftsbedingungen hat die deutsche Fassung Vorrang.
ISODOMUS  39030 Gais
Letzte Aktualisierung: Oktober 2022